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Neues Bundesmeldegestetz ab 1. November 2015
Neues Bundesmeldegesetz - wichtige Informationen für Wohnungsgeber und Mieter
Zum 01. November 2015 tritt ein einheitliches Bundesmeldegesetz in Kraft, aus dem auch ein neues Melderecht hervorgeht. Aus diesem Grund gibt es mit dem Eintritt des neuen Bundesmeldegesetzes folgende wichtige Information an alle Bürger und Wohnungsgeber bzw. Vermieter.
Alle Mieter und Eigentümer, die eine neue Wohnung beziehen oder einen Wohnungswechsel vollziehen, sind dazu verpflichtet sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde zu melden. Aufgrund dieser Meldepflicht, wird ab 01.11.2015 eine Wohnungsgeberbescheinigung (§ 19 Bundesmeldegesetz) durch die Behörden verlangt. Die Bescheinigung ist vom Vermieter ebenfalls im Rahmen der zwei Wochen auszufüllen und an die zuständige Meldebehörde abzugeben. Mithilfe dieses Verfahrens sollen Scheinanmeldungen vorgebeugt oder gar verhindert werden.
Das Formular für die Wohnungsgeberbescheinigung ist im Einwohnermeldeamt der VG Hanstein-Rusteberg, sowie auf der Homepage www.vg-hanstein-rusteberg.de, erhältlich. Dieses ist dann vom Vermieter, vollständig ausgefüllt, bei der An- bzw. Ummeldung einzureichen.
Folgende Angaben muss eine Wohnungsgeberbestätigung enthalten:
- Art des Meldevorgangs (Einzug oder Auszug)
- Datum des Einzuges oder Auszuges
- Angaben zur Wohnung des Mieters (Anschrift, Wohnungsnummer und Stockwerk)
- Namen aller der in der Mietwohnung lebenden Personen
- Angaben zum Wohnungsgeber bzw. Vermieter (Name und Anschrift)
- Angaben zum Eigentümer der vermieteten Wohnung (falls der Wohnungsgeber bzw. Vermieter nicht gleichzeitig der Eigentümer ist)
- Richtigkeitserklärung
- Datum und Unterschrift des Wohnungsgebers bzw. des Vermieters
Die Vorlage des Mietvertrages erfüllt die Voraussetzungen nicht und reicht allein deshalb nicht aus.
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Kampfmittelgefährdung
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
durch die Medien wurde in der letzten Zeit über eine Kampfmittelgefährdung an der ehemaligen innerdeutschen Grenze berichtet.
Das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz hat ein Ingenieurbüro mit der Erstellung eines Gutachtens zur Ermittlung, Bewertung und Darstellung des von erdverlegten Antipersonenminen ausgehenden, erhöhten Restrisikos an der ehemaligen innerdeutschen Grenze beauftragt.
Im Ergebnis wird davon ausgegangen, das auf dem Gebiet der ehemaligen innerdeutschen Grenze ein allgemeines Restrisiko besteht.
Zudem kam das Gutachten zu dem Schluss, dass im Gebiet der VG Hanstein- Rusteberg kein erhöhtes Restrisiko besteht.
Sofern trotzdem Kampfmittel gefunden werden, gelten folgende Verhaltenshinweise:
1. Entdeckte Kampfmittel weder berühren, noch Ihre Lage verändern oder in Besitz nehmen
2. Den Gefahrenbereich kennzeichnen und Personen, die sich im Gefahrenbereich aufhalten, warnen
3. Den Fundort unverzüglich der zuständigen Sicherheitsbehörde oder einer nahegelegenen Polizeidienststelle (Notruf: 110) anzeigen.
Ihr Ordnungsamt